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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 (SV17) eröffnet.

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Die Anhörungen haben bestätigt, dass eine Reform unverändert erforderlich und dringend ist. Die geltende Unternehmensbesteuerung genügt den Anforderungen auf internationaler Ebene nicht mehr. Die neue Vorlage enthält gewichtige Anpassungen und trägt dem Abstimmungsergebnis Rechnung. Der Bundeshaushalt soll weniger stark belastet und die Interessen der Städte und Gemeinden sollen stärker berücksichtigt werden. Die Unternehmen profitieren weiterhin von wettbewerbsfähigen steuerlichen Rahmenbedingungen. Deshalb sollen Unternehmer wie Unternehmen zur Gegenfinanzierung der Reform beitragen: die Unternehmer mittels einer erhöhten Steuerlast auf Dividenden, die Unternehmen mittels erhöhter Familienzulagen.

Die SV17 enthält mehrere steuerliche Massnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erhalten. Alle Kantone werden eine Patentbox einführen. Zusätzlich können sie nach Bedarf steuerliche Abzüge auf die Forschung und Entwicklung gewähren. Zu diesen zwei zentralen Instrumenten kommen weitere hinzu (siehe Tabelle).

Gleichzeitig mit dem Gesetz kommen auch die zwei Verordnungen über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Präzisierung der Patentbox) und über den Finanz- und Lastenausgleich (Konkretisierung Ressourcenausgleich) in die Vernehmlassung.

Die Vernehmlassung dauert bis 6. Dezember 2017. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) plant, dem Bundesrat die Botschaft an das Parlament im Frühjahr 2018 zu unterbreiten. Damit ist das Inkrafttreten frühestens 2020 möglich.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 6.09.17, www.efd.admin.ch)

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