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Das Fusionsgesetz schafft neue, attraktive Steuernormen für Umstrukturierungen von Unternehmungen. Steuerneutrale Übertragungen von einzelnen Vermögenswerten, Spaltungen ohne Sperrfrist, die Einführung eines Teil-Konzernsteuerrechtes sowie Erleichterungen und Befreiungen bei den Stempelabgaben und Handänderungssteuern erweitern den Gestaltungsspielraum erheblich. Etwas Geduld verlangt noch die kantonale Umsetzung dieses modernen, jedoch auch komplexen steuerlichen Umstrukturierungsrechtes.
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