Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) lässt sich vom Widerstand des Bundesrats nicht beeindrucken: Sie hält am Vorhaben fest, Wohneigentümer steuerlich zu begünstigen, die beim Wechsel des Eigenheims ein billigeres Objekt kaufen, als sie verkaufen.
Der Bundesrat hatte sich Ende März gegen diese Vorlage ausgesprochen.
Die Regierung sieht in der Vorlage eine Privilegierung der Liegenschaftseigentümer und befürchtet Mindereinnahmen bei den Kantonen. Er lehnt deshalb die vorgeschlagene neue Methode zur Besteuerung von Grundstücksgewinnen ab.
Gemäss dieser neuen Methode soll jemand auch dann von einem Steueraufschub auf dem Grundstücksgewinn profitieren, wenn er nicht den gesamten Erlös aus dem Verkauf einer Wohnliegenschaft reinvestiert. Zurzeit geniessen solche Personen nur dann einen Steueraufschub, wenn sie den gesamten Verkaufserlös wieder in Wohneigentum investieren.
(Medienmitteilung WAK-N {Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats}, 27.04.10, www.parlament.ch; Jusletter 3.05.10, www.weblaw.ch)