Issue
Category
Lead
Zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat die Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Sie präzisiert das neue Energiegesetz, das zusätzliche steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Liegenschaftsbesitzer vorsieht.
Content
Text
Das neue Energiegesetz enthält die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rückbaukosten für den Ersatzneubau sowie die Übertragbarkeit der energetischen Investitions- und Rückbaukosten auf mehrere Steuerperioden. Mit einer Revision der Liegenschaftskostenverordnung präzisiert der Bundesrat diese neuen Abzugsmöglichkeiten.
Es ist vorgesehen, die Verordnung am 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen.
Text
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 16.08.17, www.efd.admin.ch)
Date