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Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die bisherige Weisung 2003 über die Bewertung der Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte durch die Weisung 2009 ersetzt. Diese gilt bereits für die Steuerperiode 2009 und enthält neben den drastisch höheren Landwerten weitere Änderungen, welche zu deutlich höheren Steuerwerten führen.

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