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Im Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 22. Juli 2013 über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (nachfolgend als KS 37 abgekürzt) wurden verschiedene Begriffe im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen definiert und ein Überblick über die steuerlichen Auswirkungen der damals neuen Bestimmungen (Bundesgesetz vom 17. Dezember 2010 über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in Kraft seit 1. Januar 2013) zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen bei den Mitarbeitenden gegeben. Der dort behandelte geldwerte Vorteil, welcher den Mitarbeitenden durch die Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen zukommt, bildet bei der Arbeitgeberin Teil ihres Personalaufwandes, sofern und soweit dieser tatsächlich verbucht wurde. Für Einzelheiten und die Definition der verschiedenen Begriffe wird auf die Ausführungen im erwähnten Kreisschreiben verwiesen.

Das Kreisschreiben 37a soll als Ergänzung zum KS 37 einen Überblick über die Grundzüge der geltenden Praxis der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen auf der Stufe der Arbeitgeberin verschaffen. In Bezug auf das Vorgehen zur Beschaffung der Beteiligungsrechte wie auch zur Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen an der Erstellung und Umsetzung eines Mitarbeiterbeteiligungsplans Beteiligten bestehen diverse Möglichkeiten. Die Ausführungen und Beispiele im Kreisschreiben 37a stellen allgemeine Grundsätze für häufig anzutreffende Sachverhaltskonstellationen dar.

Title
Kreisschreiben Nr. 1-037A-D-2018-d
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 4.5.2018, Kreisschreiben Nr. 1-037A-D-2018-d, www.estv.admin.ch)

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