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Für die Bemessung einer angemessenen Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen in fremden Währungen an Beteiligte oder ihnen nahestehende Dritte oder von Beteiligten oder ihnen nahestehenden Dritten stellt die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) seit dem 1. Januar 2012 auf die im Rundschreiben publizierten Zinssätze (Richtwerte) ab.

Title
Rundschreiben Nr. 2-094-DV-2012-d
Text

(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 22.02.12, Rundschreiben Nr. 2-094-DV-2012-d, www.estv.admin.ch)

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