Unternehmen, die Ausbildungsplätze für Lernende und Stellen für IV-Rentenbezüger und Langzeitarbeitslose anbieten, sollen nicht mit neuen Steuererleichterungen unterstützt werden. Der Bundesrat lehnt solche indirekten Fördermassnahmen ab.
Aus Gründen der Effizienz sei direkten Fördermassnahmen gegenüber solchen Steuererleichterungen der Vorzug zu geben. Der Bericht hält fest, dass Unternehmen bereits heute die Auslagen für die Beschäftigung von Lernenden, IV-Rentenbezügern und Langzeitarbeitslosen wie auch für alle anderen Mitarbeitenden als Personalaufwand geltend machen können. Insofern kürzt jeder Franken, der für diese Personengruppen ausgegeben wird, den Gewinn und somit die Steuerlast der Unternehmung effektiv.
Bei den im Postulat geforderten Steuererleichterungen handelt es sich um indirekte Förderinstrumente. Die Effizienz und Effektivität direkter Fördermassnahmen ist im Vergleich zu indirekten höher. Zugunsten der betroffenen Personengruppen bestehen bereits heute solche Fördermassnahmen.
Zudem wirken direkte Fördermassnahmen gezielter, da sie nicht nach dem Giesskannenprinzip funktionieren, bei welchem die Förderbeiträge gleichmässig über die gesamte Zielgruppe verteilt werden. Auch unter dem Aspekt der Transparenz und der Kostenwahrheit ist direkten Förderungsmassnahmen der Vorzug zu geben, da sie als budgetierte Massnahme ausgewiesen sein müssen. Sie sind schliesslich auch wegen des verfassungsmässigen Gleichbehandlungsgebots vorzuziehen, da im Vergleich zu indirekten steuerlichen Massnahmen eine Förderung unabhängig vom erzielten Nettogewinn der Unternehmung vorgenommen wird. Letztlich ist bei der indirekten steuerlichen Förderung der monetäre Nutzen des Arbeitgebers vom jeweils anwendbaren kantonalen oder kommunalen Steuersatz abhängig.
(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 11.05.11, www.estv.admin.ch)