Der Bundesrat hat die Botschaft über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Er beantragt, den Feuerwehrsold dem Sold von Militär- und Schutzdienst sowie dem Taschengeld für den Zivildienst gleichzustellen. Die steuerfreien Soldzahlungen bei der direkten Bundessteuer sollen auf maximal 3000 Franken begrenzt werden.
Nach geltendem Recht wird der Sold für den Feuerwehrdienst besteuert. Weder das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) noch jenes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sehen heute eine Steuerbefreiung vor. Der Militärsold, der Sold für den Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst sind dagegen steuerfrei. Der Feuerwehrsold soll künftig bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Einkommenssteuern diesen Einkünften gleichgestellt werden.
Das Feuerwehrwesen in der Schweiz ist kantonal geregelt. Die Erfüllung der Aufgaben wird oft bis auf Gemeindeebene delegiert. Da das Feuerwehrwesen föderalistisch aufgebaut ist, gibt es keine einheitliche Definition des Feuerwehrsoldes. Nach Ansicht des Bundesrates soll der Sold künftig nur für die Kerntätigkeiten der Milizfeuerwehr steuerbefreit werden: die Rettung von Mensch und Tier, die Brandbekämpfung, die allgemeine Schadenwehr und die Elementarschadenbewältigung sowie Arbeiten, die zur Erfüllung dieser Tätigkeiten gehören. Als Nebenerwerbseinkommen steuerbar bleiben weiterhin Funktionsentschädigungen, Kaderpauschalen, Entschädigungen für administrative Arbeiten oder freiwillige Dienstleistungen sowie das Entgelt für Berufsfeuerwehrleute.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 21.04.10, www.efd.admin.ch)