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Der Bundesrat spricht sich gegen eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen aus. Nach seinem Dafürhalten ist eine Freistellung zu wenig zielgerichtet und nimmt Ungleichbehandlungen in Kauf. Zudem würde sie erhebliche Mindereinnahmen verursachen. Der Bundesrat lehnt deshalb die Volksinitiative «Familie stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» ohne Gegenvorschlag ab. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

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Der Bundesrat setzt sich für eine soziale Familienpolitik ein. Ausdruck findet sie beim Erwerbsersatz bei Mutterschaft, bei den gesamtschweizerischen Mindestbeiträgen für die Familienzulagen oder im Bundesbeitrag für verbilligte Krankenkassenprämien. Solche ausserfiskalischen Massnahmen sind meist wirksamere Wege zu einer sozialen Familienpolitik. Zusätzlich bestehen Instrumente im Steuerrecht, indem den Kinderkosten mit entsprechenden Abzügen Rechnung getragen wird. Dank des Abzugs für Kinderfremdbetreuungskosten und des Elterntarifs bezahlt inzwischen rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer mehr.

Kinder- und Ausbildungszulagen sind eine Einkommensergänzung. Als Lohnbestandteil sind sie konsequenterweise steuerbar, weil sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Person erhöhen. Die von der Initiative geforderte Steuerbefreiung dieser Zulagen ist im Rahmen des heutigen Abzugssystems zu wenig zielgerichtet und nimmt Ungleichbehandlungen in Kauf. So bewirkt die Initiative keine Entlastung für Familien mit Kindern, die unter dem steuerbaren Einkommensminimum liegen und deshalb keine direkte Bundessteuer bezahlen. Haushalte mit höheren Einkommen würden ­wegen der Progression zudem betragsmässig stärker entlastet als einkommensschwache Familien. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Initiative ab.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 29.05.13, www.efd.admin.ch)

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