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Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Praxis der Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten soll gelockert werden. Neu soll auf Ersuchen eingetreten werden können, falls ein ausländischer Staat solche Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat. Weiterhin nicht möglich ist die Amtshilfe, falls ein Staat gestohlene Daten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erworben hat.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 10.06.16, www.efd.admin.ch)

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