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Der Bundesrat lehnt den Vorschlag für ein steuer­lich privilegiertes Bausparen ab. Die Gesetzesvorlage ist als indirekter Gegenvorschlag zu den beiden eingereichten Volksinitiativen zum Bausparen ausgestaltet, die der Bundesrat ebenfalls ablehnt.

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Der Bundesrat lehnt Bausparen als zusätzliches steuerliches Instrument zur Wohneigentumsförderung weiterhin ab. Im Auftrag des Stände­rates hatte die zuständige Kommission einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Der Kreis der Haushalte, die mangels Eigenkapitals nicht in der Lage sind, erstmals selbstbewohntes Wohneigentum zu erwerben, dürfte durch den indirekten Gegenvorschlag nur in sehr beschränktem Ausmass vom steuerlich privilegierten Bausparen Gebrauch machen können.

Als weiteres Gegenargument nennt der Bundesrat die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen wie beispielsweise Opportunitäts­kosten. Die vorgeschlagene Einführung des Bauspar­abzugs würde zudem gegen das Gleichbehandlungsgebot verstossen und das Steuerrecht ­weiter verkomplizieren.

Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat das genannte Gesetzesvorhaben ebenso ab wie die beiden eingereichten Volksinitiativen. Die Haltung des Bundesrates deckt sich mit der überwiegenden Mehrheit der Kantone, die sich in der Vernehmlassung klar gegen das neue Steuerprivileg ausgesprochen haben.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 23.02.11, www.efd.admin.ch)

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