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Die Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung sollen erhöht werden. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die Botschaft geht nun ans Parlament.

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Bei der direkten Bundessteuer (DBST) sollen Eltern künftig die Kosten für die Kinderdrittbetreuung bis maximal 25 000 Franken pro Jahr und Kind vom Einkommen abziehen können. Heute liegt der Betrag bei 10 100 Franken.

In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat zusätzlich vorgeschlagen, dass die Kantone mindestens einen Abzug von 10 000 Franken gewähren müssten. Dagegen ergab sich in der Vernehmlassung Widerstand. Deswegen verzichtet der Bundesrat darauf.

Title
Positive finanzielle und volkswirtschaftliche Folgen
Level
3
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Kurzfristig führt die Massnahme bei der DBST zu Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken, wovon die Kantone 1,7 Millionen Franken (17%) zu tragen hätten.

Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI), die zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu reduzieren. Die Erwerbsanreize werden gestärkt, insbesondere für gut qualifizierte Mütter. Kurz- bis mittelfristig ist mit einer Zunahme um schätzungsweise 2500 Vollzeitstellen zu rechnen. Auf längere Sicht ist davon auszugehen, dass sich die Massnahme aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse selber finanziert.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 9.5.2018, www.estv.admin.ch)

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