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Genf darf Grenzgänger nicht mehr diskriminieren, indem es ihnen Steuerabzüge verweigert, die den übrigen Steuerzahlern gewährt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfers gutgeheissen, der mit der Steuerbehörde im Zwist steht, seit er sich 2001 in Haute-Savoie (F) südlich von Genf niedergelassen hat.

Art. 9 und Art. 29 BV; Art. 17 DBA-F; Art. 83 DBG; Art. 49 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1 und 3 und Art. 55 Abs. 1 lit. b LPFisc GE

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(BGer., 26.01.10 {2C_319/2009}, Jusletter 15.03.10)

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