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Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundespräsident Guy Parmelin, hat am 29. November 2021 die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022 bestätigt. Als Grundlage für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht umfasst diese Liste sämtliche Berufsarten ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr. Sie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

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