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Im Zuge der Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen betreffend Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branch ab 2019 nicht mehr auf neue Unternehmen anwenden.

Im Unterschied zu den Regelungen für kantonale Statusgesellschaften bedarf die Abschaffung der Bundespraxen keiner gesetzlichen Anpassung.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 15.11.2018, www.estv.admin.ch)

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