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<p data-content="p">Die Stadt Zürich haftet nicht für den schweren Unfall eines Mannes mit einem Tram der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ). Er war an einer Tram­haltestelle gestanden – den Blick auf sein Mobil­telefon gerichtet – als er unvermittelt und ohne nach links zu schauen den Gleisbereich betrat und vom Tram erfasst wurde. Da ein grobes Verschulden des Verletzten vorliegt, wird die Stadt Zürich von ihrer eisenbahnrechtlichen Haft­pflicht entlastet. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Stadt Zürich gut und hebt den Entscheid des Zürcher Ober­gerichts auf.</p>

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