Der Bundesrat hat die totalrevidierte Steueramtshilfeverordnung (StAhiV) verabschiedet und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung definiert den Rahmen und die nötigen Verfahren für den spontanen Informationsaustausch, einschliesslich jene, die für Steuervorbescheide (sogenannte Rulings) gelten.
Die neue Verordnung enthält insbesondere Bestimmungen zum Verfahren, zu den Informationen, die den ausländischen Steuerbehörden zu übermitteln sind, und zu den Fristvorgaben beim spontanen Informationsaustausch. Für den spezifischen Fall der Steuervorbescheide definiert die Verordnung, welche Kategorien spontan ausgetauscht werden und welche Staaten informiert werden müssen. Die Bestimmungen zu Gruppenersuchen der alten Verordnung ändern sich nicht.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 23.11.16, www.efd.admin.ch)