<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- _idGenParaOverride-1">Viele Menschen halten direkt US-Aktien. Im Todesfall unterliegen diese Wertpapiere nach Abzug eines Freibetrags von 60 000 US-Dollar einer US-Erbschaftssteuer von bis zu 40 Prozent. Gemäss dem Erbschafts-Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Schweiz können Nachlässe von in der Schweiz ansässigen Personen von einer derzeitigen US-Steuerbefreiung in Höhe von 15 Millionen US-Dollar (Indexierung im Jahr 2026) profitieren, die proportional zum Verhältnis zwischen den US-Vermögenswerten und dem gesamten Nachlassvermögen gilt. Durch diesen Mechanismus lässt sich die US-Steuer reduzieren oder sogar vollständig vermeiden. Allerdings muss der Willensvollstrecker oder ein Vertreter der Erbengemeinschaft innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eine vollständige Deklaration einreichen und die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens beim <a href="https://www.irs.gov/privacy-disclosure/tax-code-regulations-and-officia…; target="_blank">Internal Revenue Service (IRS)</a> beantragen. Andernfalls wird der Nachlass mit einer erheblichen US-Steuerbelastung belegt.</p>
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