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Die Schweiz hat am 7. Juni 2017 in Paris das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung unterzeichnet. Das Übereinkommen dient der Schweiz insbesondere zur effizienten Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen an die im Rahmen des BEPS-Projekts vereinbarten Mindeststandards.

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(Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bern, 7.06.17, www.sif.admin.ch)

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