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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.</p>
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