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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-"><span data-content="Trex-Farbe">Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Betroffenen eines internationalen Amtshilfeersuchens in Steuersachen gut, das von der Russischen Föderation eingereicht worden war. Angesichts der aktuellen Umstände kann die Amtshilfe nicht gewährt werden. Russland steht es frei, ein erneutes Ersuchen zu stellen, das vor dem Hintergrund der dannzumaligen Situation zu prüfen sein wird.</span></p>
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