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In der Schweiz ansässige juristische Personen können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25 ab sofort elektronisch beantragen.

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Um die Verrechnungssteuer rückfordern zu können, füllen Unternehmen ein Antragsformular aus und senden es an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Neu lassen sich dieser Antrag und die dazu notwendigen Unterlagen auch online einreichen. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss anschliessend ein Unterschriftenblatt in Papierform zugestellt werden. Die Steuerpartner können ihre Daten zudem online einsehen und bearbeiten. Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden oder Treuhänder zu bevollmächtigen.

Jährlich treffen rund 150 000 Rückerstattungsanträge von inländischen juristischen Personen bei der ESTV ein. Die Onlineformulare sind ein weiterer Schritt in Richtung eines vereinfachten elektronischen Kontakts mit den Steuerpartnern. Bereits seit letztem Jahr steht den Unternehmen die Mehrwertsteuer-Online-Abrechnung zur Verfügung. Sie erlaubt den Unternehmen, die Mehrwertsteuer selbständig online zu deklarieren.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 22.01.16, www.estv.admin.ch)

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