Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer soll in gewissen Fällen auch bei Nachdeklarationen und Aufrechnungen erhalten bleiben. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Sie betrifft natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland.
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) ändern, sodass eine fahrlässig unterlassene Deklaration in der Steuererklärung bis zum Ablauf der Einsprachefrist nachgeholt werden kann. Damit verwirkt der Rückerstattungsanspruch nicht mehr, wenn
- die steuerpflichtige Person von sich aus nachdeklariert,
- die Steuerbehörde das Versäumnis entdeckt und die steuerpflichtige Person darauf aufmerksam gemacht hat,
- die Steuerbehörde den nicht deklarierten Betrag von sich aus aufrechnet.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nimmt der Bundesrat das grundsätzliche Anliegen der Motion Schneeberger «Keine Verwirkung der Verrechnungssteuer» auf. Der Bundesrat hatte die Motion abgelehnt, weil der Motionstext nicht explizit festhielt, dass nur für noch nicht rechtskräftige Veranlagungen die Verwirkung nicht eintreten soll.
(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 28.06.17, www.estv.admin.ch)