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Der Bundesrat will die extraterritoriale Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde massvoll reduzieren. Er hat dazu die Botschaft für eine Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes verabschiedet.

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Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten entfallen die Zulassungspflicht und Aufsicht durch die RAB in zwei Ausnahmefällen: Zum einen, wenn das ausländische Revisionsorgan bereits einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde untersteht, und zum anderen, wenn die angebotenen Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, deren Revisionsorgan durch eine anerkannte Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird. Diese bereits beschlossene Regelung wird auf den 1. Oktober 2015 in Kraft gesetzt.

Der Bundesrat will dagegen die Zuständigkeit der RAB im Schweizer Markt für ausländische Anleihen reduzieren. In seiner Botschaft sieht er insbesondere vor, dass sich die Aufsicht durch die RAB auf kotierte Anleihensobligationen beschränken soll.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 1.07.15, www.ejpd.admin.ch)

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