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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Steueramtshilfegesetzes eröffnet. Die Praxis der Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten wird gelockert. Neu soll auf Ersuchen eingetreten werden können, falls ein ausländischer Staat solche Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat. Weiterhin nicht möglich bleibt die Amtshilfe, falls ein Staat gestohlene Daten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erworben hat.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 2.09.15, www.efd.admin.ch)

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