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Die Zivilstandsverordnung wird den gesellschaftlichen und technischen Gegebenheiten angepasst. Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das Inkrafttreten bestimmt. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Juli 2017.

Die Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) regelt namentlich die Aufnahme einer zusätzlichen Identität im elektronischen Personenstandsregister (Infostar) bei Verfahren mit Zeugenschutz. Sie hebt ferner die Möglichkeit der Kantone auf, Zivilstandsfälle (Geburten, Todesfälle, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften) zu veröffentlichen: Die Veröffentlichung dieser Daten wirft datenschutzrechtliche Fragen auf und entspricht keinem überwiegenden öffentlichen Interesse mehr. Zudem wird die Gebühr für die «Überprüfung des Zivilstandes» in der Höhe von 30 Franken aufgehoben, was die Bürgerin und den Bürger entlastet.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 26.10.16, www.ejpd.admin.ch)

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