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Zinsen der Pflichtwandelanleihen (Cocos) von systemrelevanten Banken und Zinsen von Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-down- Bonds) werden ab 1. Januar 2013 von der Verrechnungssteuer befreit.

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Mit der vom Parlament am 15. Juni 2012 beschlossenen Änderung im Verrechnungssteuergesetz sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen zur Emission von Cocos und Write-down-Bonds verbessert werden. Dies erleichtert die Umsetzung der Eigenmittelvorschriften von systemrelevanten Banken, wie sie in der «Too big to fail»-Vorlage im Bankengesetz vorgesehen sind.

Um von der Verrechnungssteuer befreit zu sein, müssen diese Anleihen die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Bedingungen erfüllen und von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht explizit zur Anrechnung auf die erforderlichen ­Eigenmittel genehmigt worden sein. Die Befreiung der Zinsen von Cocos und Write-down-Bonds von der Verrechnungssteuer ist auf die in den Jahren 2013 bis 2016 begebenen Anleihen begrenzt.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 31.10.12, www.estv.admin.ch)

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