Issue
Category
Lead

Der Bundesrat hat das revidierte Kollektivanlagengesetz und die revidierte Kollektivanlagenverordnung auf den 1. März 2013 in Kraft gesetzt.

Content
Text

Beide Erlasse wurden auf den 1. März 2013 in Kraft gesetzt. Die im Rahmen der Anhörung zur Revision der KKV geltend gemachten Bedenken konnten namentlich in den Bestimmungen über die Bewilligungspflicht, den Fondsvertrag und die Immobilienfonds berücksichtigt werden.

Von der Inkraftsetzung auf den 1. März 2013 ­ausgenommen sind zwei Rechtssetzungsbereiche. Zum einen werden die neuen Gesetzes­bestimmungen über die qualifizierten Anleger ­sowie über das Dokument mit den wesentlichen Angaben für die Anlegerinnen und Anleger auf den 1. Juni 2013 in Kraft gesetzt. Die neue Bestimmung über die Protokollierungspflicht im Rahmen der Verhaltensregeln anderseits wird auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten. Damit wird den betroffenen Finanzdienstleistern Zeit für die organisatorischen Anpassungen gewährt.

Text

(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 13.02.13, www.efd.admin.ch)

Tags
Date