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Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung über die Abgaben und Gebühren der Finanzmarktaufsicht (FINMA-GebV) verabschiedet. Mit dieser Anpassung wird einerseits der Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) Rechnung getragen, anderseits werden in der Praxis festgestellte Mängel bei der Gebührenbemessung korrigiert. Die revidierte Verordnung ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

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Im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen werden mit der Anpassung der Verordnung die bisher zu tiefen Abgaben für die Institute an den von ihnen verursachten Aufwand angeglichen. Im Versicherungsbereich erfolgt eine sachgerechtere, umfassende Berücksichtigung der Prämieneinnahmen. Im Börsenbereich werden die Grundabgaben der Betreiber von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen an diejenigen der Börsen ange­glichen. Im Bereich der direkt unterstellten Fi-nanzintermediäre wird dem­gegenüber darauf verzichtet, die Grundabgabe zu erhöhen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 21.11.12, www.efd.admin.ch)

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