Der Bundesrat will bei den im Rahmen der Regionalpolitik gewährten Steuererleichterungen grundsätzliche Anpassungen vornehmen. Er hat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Juli 2015.
Zentrales Element der Revision ist die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze. Damit wird gewährleistet, dass gewährte Steuererleichterungen immer in einem Verhältnis zu den geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätzen stehen. Dabei sollen die Dauer der Steuererleichterung des Bundes und die Zahl der geplanten, neu geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätze berücksichtigt werden. Der Bundesrat stellt folgende Bandbreiten für die Höchstbeträge zur Diskussion: 71 594 bis 143 188 CHF pro neu zu schaffenden bzw. 35 797 bis 71 594 CHF pro zu erhaltenden Arbeitsplatz und Jahr. Auch auf kantonaler Ebene sollen für Steuererleichterungen im Zusammenhang mit einer Bundessteuererleichterung Höchstbeträge eingeführt werden.
Die Anwendungsgebiete sollen in Zukunft neben der Strukturschwäche die Raumentwicklungspolitik des Bundes und der Kantone berücksichtigen. Unter Beibehaltung des bisherigen Bevölkerungsanteils von zehn Prozent soll sich der Perimeter an regionalen Zentren in strukturschwachen Regionen, die sich für die Arbeitsplatzschaffung eignen, orientieren.
Der Verordnungsentwurf legt ferner die Grundlagen einer erhöhten Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen, welche den Erhalt attraktiver Rahmenbedingungen für strukturschwache Schweizer Regionen sichert.
Die Schaffung von Lehrstellen soll gefördert werden, indem diese formell als normale Arbeitsverhältnisse angerechnet und unterstützt werden. Neu sollen geplante Ausbildungsmöglichkeiten bei der Gesuchsbeurteilung berücksichtigt werden.
Die Verordnung soll voraussichtlich am 1. Juli 2016, zusammen mit der Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden, in Kraft treten.
(Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, Bern, 1.04.15, www.seco.admin.ch)