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Die vorgeschlagene Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten ist in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Kritik gestossen. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Vorlage zurückzustellen und mit der Revision des Steuerstrafrechts und der Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen zur Geldwäscherei zu koordinieren.

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Die zur Diskussion gestellte Änderung des Rechtshilfegesetzes und Übernahme der einschlägigen Zusatzprotokolle des Europarates soll die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe und Amtshilfe aufeinander abstimmen. Demnach würde die Schweiz künftig auch in Fällen von Steuerhinterziehung Rechtshilfe leisten. Die letztes Jahr in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge wurden allerdings mehrheitlich kritisch beurteilt. Insbesondere wurde geltend gemacht, dass die Vorlage der Revision des Steuerstrafrechts vorgreife und über das ursprüngliche Ziel hinausgehe. Namentlich die Ausdehnung der Zusammenarbeit auf alle Formen der Rechtshilfe (Auslieferung, Erhebung von Beweisen sowie stellvertretende Strafverfolgung und Strafvollstreckung) ging den meisten Vernehmlassungsteilnehmenden zum jetzigen Zeitpunkt zu weit.

Title
Einheitliche Regelung
Level
3
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Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende haben eine Sistierung der Vorlage bis nach der Revision des Steuerstrafrechts gefordert. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist im Frühjahr geplant. Der Bundesrat stellt deshalb die Vorlage vorerst zurück, um sie im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse der Steuerrechts­revision überarbeiten zu können. Er wird die Vorlage zudem auf die Umsetzung der revidierten Empfehlungen zur Geldwäscherei der GAFI (Groupe d’action financière sur le blanchiment de capitaux) abstimmen. Dieses Vorgehen ermöglicht es, die innerstaatliche und internationale Verfolgung von Steuerdelikten zu koordinieren und einheitlich zu regeln. Gleichzeitig kann eine allzu grosse Verzögerung bei der ­Angleichung von Rechtshilfe und Amtshilfe vermieden werden.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 20.02.13, www.ejpd.admin.ch)

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