Wie bei der Amtshilfe will der Bundesrat künftig auch bei der Rechtshilfe die Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten ausdehnen. Er hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Mitte 2012 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Rechtshilfegesetzes und zur Übernahme der einschlägigen Zusatzprotokolle des Europarates auszuarbeiten. Mit der Übernahme des Standards gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens, die der Bundesrat am 13. März 2009 beschlossen hatte, leistet die Schweiz unter anderem auch in Fällen von blosser Steuerhinterziehung Amtshilfe, bei denen jedoch gemäss geltendem Recht keine Rechtshilfe möglich ist. Um Lücken und Widersprüche zu vermeiden, traf der Bundesrat deshalb bereits am 29. Mai 2009 den Grundsatzentscheid, das Rechtshilferecht an die Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten anzupassen.
(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 29.06.11, www.ejpd.admin.ch)