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Um die Arbeitslosenversicherung rascher zu entschulden, sollen künftig auch Lohnanteile über 315 000 Franken mit einem Beitragsprozent (sogenanntes Solidaritätsprozent) belegt werden. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung von den Kantonen, den Parteien, den Verbänden und Organisationen grossmehr­heitlich unterstützt. Der Bundesrat hat den Entwurf der Gesetzesänderung und der Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 27.02.13, www.wbf.admin.ch)

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