Das Zulassungsverfahren für Revisionsunternehmen wird modernisiert. Gleichzeitig werden die Vorgaben an die interne Qualitätssicherung nach der Grösse der revidierten Unternehmen differenziert. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen der Revisionsaufsichtsverordnung auf den 1. Dezember 2012 in Kraft gesetzt.
Ende März 2013 werden die ersten von rund 3600 Zulassungen zur Erneuerung fällig. Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) minimiert den jeweiligen Aufwand durch ein modernisiertes Zulassungsportal, das voraussichtlich im Februar 2013 aufgeschaltet wird. Mit dem neuen Zulassungssystem ist auch eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen in der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) verbunden. Gleichzeitig sollen verschiedene weitere Änderungen für mehr Klarheit, Effizienz und Flexibilität in der Rechtsanwendung sorgen.
Revisionsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Arbeit durch ein System interner Massnahmen sicherzustellen. Unternehmen, in denen nur eine zugelassene Fachperson aktiv ist, sind nach dem geltenden Recht noch bis zum 1. September 2013 von dieser Pflicht befreit. Die Frage nach dem Stellenwert der Qualitätssicherung ist infolge der neuen Schwellenwerte differenziert zu beantworten.
Abstriche bei der internen Qualitätssicherung sind oberhalb der Schwellenwerte mit Blick auf die Grösse und die Komplexität der Revisionsmandate sowie die wirtschaftliche Bedeutung der revidierten Unternehmen sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Aus diesem Grund müssen Revisionsunternehmen, die ordentlich revidieren, bis spätestens am 15. Dezember 2013 über eine interne Qualitätssicherung nach den Vorgaben des Berufsstandes verfügen.
Revisionsunternehmen, in denen nur eine zugelassene Fachperson aktiv ist und die nur eingeschränkt revidieren, bleiben weiterhin von der Pflicht zur Qualitätssicherung befreit. Der Gesetzgeber wird in der Zwischenzeit über die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für ein Peer-Review-System bzw. die Abschaffung der Pflicht für eingeschränkt revidierende Unternehmen entscheiden müssen. Eine entsprechende Vorlage wird voraussichtlich im November 2012 in die Vernehmlassung geschickt. Die erwähnte Befreiung von der internen Qualitätssicherung wird daher bis zum 1. September 2016 verlängert.
(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 14.11.12, www.ejpd.admin.ch)