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In der Schweizer Wirtschaft kommen immer häufiger Kryptowährungen zum Einsatz. Die Gründung von Kapitalgesellschaften unter Verwendung von Kryptowährung als Sacheinlage bzw. Sachübernahme wird in der Praxis bereits von Handelsregisterämtern mehrerer Kantone akzeptiert. Der Autor gibt im nachfolgenden Beitrag einen Überblick über die praktischen Aspekte einer qualifizierten Gründung unter Einbringung von Kryptowährung.

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