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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-"><span data-content="Trex-Farbe">Ein Essenslieferdienst aus dem Kanton Genf, dessen Kuriere für die Abwicklung der Bestellungen die App UberEats benutzen, betreibt gegenüber Uber einen Personalverleih mit entsprechender Bewilligungspflicht. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Lieferdienstes gegen das Urteil des Genfer Kantonsgerichts ab.</span></p>

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