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Das Bundesgericht äussert sich zum Recht auf persönlichen Verkehr mit den Kindern nach Auf­lösung einer eingetragenen Partnerschaft. Dem Ex-Partner des rechtlichen Elternteils kann im Regelfall ein Besuchsrecht gewährt werden, wenn sich zum Kind eine «soziale» Elternbeziehung entwickelt hat und wenn das Kind im Rahmen eines gemeinsamen Elternprojekts gezeugt wurde und innerhalb der Paarbeziehung aufgewachsen ist. Andere Kriterien, wie etwa eine Konfliktsituation zwischen den Ex-Partnern, müssen in diesem Fall in den Hintergrund treten.

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