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Seit dem 1. Januar 2020 stehen die Patentbox und der Zusatzabzug für F & E-Aufwendungen für die steuerliche Innovationsförderung in der Schweiz zur Verfügung. Die Kantone haben in der Ausgestaltung der Patentbox und des Zusatzabzugs für F & E-Aufwendungen einen einigermassen grossen Gestaltungsspielraum. Beträchtliche interkantonale Unterschiede in der steuerlichen Attraktivität sind das Resultat. Die Autoren stellen im nachfolgenden Beitrag die wichtigsten Überlegungen für die Praxisanwendung zur Patentbox sowie zum Zusatzabzug für F & E-Aufwendungen dar.

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