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Der Bundesrat hat beschlossen, das Patentanwaltsgesetz und die Patentanwaltsverordnung auf den 1.07.2011 in Kraft zu setzen. Damit wird die Berufsbezeichnung des Patentanwalts in der Schweiz geschützt. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, das Bundespatentgerichtsgesetz auf den 1.01.2012 in Kraft zu setzen. Damit nimmt das neue Bundespatentgericht Anfang 2012 seinen Betrieb auf und wird als nationales Spezialgericht zu einer qualitativ hohen Rechtsprechung und damit Rechtssicherheit beitragen.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 11.05.11, www.ejpd.admin.ch)

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