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Obligationenrechtliche Revisionsstellen können anlässlich einer Kontrolle feststellen, dass die Tätigkeit der revidierten Gesellschaft der Kapitalmarktaufsicht (nach GwG, BankG, BEHG oder AFG) unterstellt ist, die Gesellschaft aber über keine entsprechende Bewilligung oder keinen Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) verfügt. Die Gesellschaft ist somit illegal tätig. Es fragt sich, ob die Revisionsstelle dies einer Aufsichts- oder Strafbehörde zu melden hat, oder ob sie es bei einem Bericht an die Geschäftsleitung bzw. den Verwaltungsrat bewenden lassen kann.

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