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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Optimierung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit eröffnet. Mit den Änderungen im Obligationenrecht (OR), im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) und im Entsendegesetz (EntsG) sollen die FlaM zwecks Missbrauchsbekämpfung weiter optimiert werden. Insbesondere sollen die Obergrenze der Verwaltungssanktionen bei Verstös­sen gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen erhöht und Erleichterungen bei der ­Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamt­arbeitsverträgen (GAV) eingeführt werden.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 19.09.14, www.wbf.admin.ch)

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