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Der Bundesrat will die Digitalisierung und die elektronische Archivierung in der öffentlichen Beurkundung vorantreiben. Er hat das EJPD beauftragt, bis Ende 2017 einen Gesetzesentwurf und eine Botschaft zu erarbeiten.
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Die öffentliche Beurkundung dient dem Schutz der Parteien bei wichtigen Rechtsgeschäften, der Beweissicherung und der Schaffung klarer Verhältnisse. Zu nennen sind beispielsweise der Ehevertrag, das Testament oder der Vorsorgeauftrag. Heute muss das Original der Urkunde als Papierdokument beispielsweise bei einem Notar beurkundet werden. Die Zulassung des elektronischen Originals verlangt eine elektronische Hinterlegung in einem Register.
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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 25.05.16, www.ejpd.admin.ch)
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