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Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung bleiben per 1. Januar 2011 unverändert. Die Anpassung der Renten wird gemäss der Teuerung gerechnet. Seit der letzten Anpassung im Januar 2009 hat sich aber keine Teuerung ergeben. Der Landesindex der Konsumentenpreise hat sich sogar zurückgebildet. Trotz dieser Herabsetzung bleiben die Renten unverändert.

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(Eidg. Departement des Innern EDI, Bern, 10.11.10, www.edi.admin.ch)

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