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Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) überarbeiten.

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In seiner Zusatzbotschaft zum Verzicht auf die Aufhebung der Lex Koller im November 2013 hat der Bundesrat festgehalten, dass er die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse weiterhin genau verfolgen und allenfalls notwendige Änderungen des Gesetzes prüfen werde. Erste Abklärungen haben nun ergeben, dass das Gesetz Lücken enthält.

Lücken zeigen sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Betriebsstättegrundstücken. In der Revision soll geprüft werden, ob der Erwerb von Gewerbe-Immobilien sowie die Umnutzung solcher Grundstücke zu Wohnzwecken wieder der Bewilligungspflicht unterstellt werden sollen. Allerdings soll dabei den Kantonen eine Ausnahmekompetenz zugestanden werden. Zudem soll wie bereits heute für den Erwerb betrieblich genutzter Grundstücke zur Eigennutzung weiterhin keine Bewilligung erforderlich sein.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 1.04.15, www.ejpd.admin.ch)

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