Der Bundesrat will das Handelsregister modernisieren, damit es weiterhin seine wichtige Funktion im Dienst der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs erfüllen kann. Er hat eine Botschaft zur Anpassung der Vorschriften über das Handelsregister verabschiedet.
Neu soll auch im Handelsregister systematisch die AHV-Versichertennummer für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden. Dieser permanente Personenidentifikator verbessert die Registerführung insbesondere dank der Qualität und Aktualität der Personendaten.
Die Vorlage sieht auch Erleichterungen für Gesellschaften vor. Namentlich soll die «Stampa-Erklärung» als separater Beleg abgeschafft werden. Diese Erklärung dient insbesondere bei der Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister als Bestätigung, dass keine anderen als die in den Belegen genannten Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen. Auch die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH zwischen Gesellschaftern wird teilweise von Formvorschriften befreit.
(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 15.04.15, www.ejpd.admin.ch)