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Die ehemaligen Stiftungsräte der BVG-Sammelstiftung «First Swiss Pension Fund» und weitere Verantwortliche haften für die rund 30 Millionen Franken an Vorsorgegeldern, die unter ihrer Ägide aus der Kasse verschwunden sind. Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen ein entsprechendes Urteil abgewiesen.

Den Millionenbetrag hatte der Sicherheitsfonds BVG im Dezember 2010 eingeklagt. Er hatte die gesetzlichen Leistungen an die 744 Versicherten übernommen, wie es bei Insolvenzfällen jeweils vorgesehen ist. Im September 2006 hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als Aufsichtsbehörde alle Stiftungsräte des «First Swiss Pension Fund» ihres Amtes enthoben und die Liquidation der Sammelstiftung veranlasst. Diese hatte trotz mehrmaliger Mahnungen nicht den Nachweis über das Vorsorgevermögen von rund 38 Millionen Franken erbracht. Das war auch nicht möglich, denn das Geld war zweckwidrig verschoben worden. Derzeit sind in diesem Zusammenhang noch Strafverfahren gegen zwei ehemalige Mitglieder des Stiftungsrats und eine weitere Person vor dem Obergericht Zug hängig. Ihnen wird qualifizierte Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die acht ehemaligen Stiftungsräte und vier weitere mitverantwortliche Personen haften nun für die über 33 Millionen Franken, die der Sicherheitsfonds vorgeschossen hat.

Art. 52 AHVG; Art. 49, Art. 51, Art. 51a, Art. 52, Art. 56a und Art. 73 BVG; Art. 49a BVV 2; Art. 43, Art. 44 und Art 759 OR; Art. 2, Art. 8 und Art. 89bis ZGB; Art. 29 BV

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(BGer., 18.12.14 {9C_227 / 2014, 9C_228 / 2014, 9C_244 / 2014, 9C_245 / 2014, 9C_246 / 2014, 9C_267 / 2014}, Jusletter 2.03.15)

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