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Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze, die bei der Mehrwertsteuer zur Anwendung gelangen, nach Branchen und Tätigkeiten angepasst. Mit den Anpassungen werden Abgrenzungsschwierigkeiten behoben, die bei der Zuteilung der Branchen und Tätigkeiten zu den einzelnen Saldosteuersätzen aufgetreten sind.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 20.11.14, www.estv.admin.ch)

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Lesen Sie dazu den Artikel von Markus Metzger und Branko Balaban in dieser Ausgabe.

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