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Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2017 den Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auf null zu setzen.

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Die Negativzinsen haben in den letzten Jahren immer mehr Steuerpflichtige dazu bewogen, die direkte Bundessteuer freiwillig vor Fälligkeit einzuzahlen. Sie erhielten für den Zeitraum ab Vorauszahlung bis zum Fälligkeitstermin einen Vergütungszins von 0,25 Prozent.

Die Senkung des Vergütungszinssatzes auf null Prozent ist im Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124) festgelegt.

Während der Vergütungszins auf null gesetzt wird, verbleiben Verzugs- und Rückerstattungszins weiterhin bei drei Prozent.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 21.10.16, www.efd.admin.ch)

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