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Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge im Jahre 2017 von heute 1,25 % auf 1 % zu senken. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 2.09.16, www.bsv.admin.ch)
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